Hilfetexte für den Zugang

Wie starte ich mit eÄKN?

 

Ihr erster Schritt für die Nutzung Ihres digitalen Mitgliederbereichs mit der Funktion „Portalkonto beantragen“:

 

Sie sind über den Button „Portalkonto beantragen“ zu dieser Unterseite gelangt. Diese Funktion sollten Sie auswählen, wenn Sie Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und das digitale Mitgliederportal der ÄKN nutzen möchten, bisher aber noch keine postalischen Zugangsdaten beantragt haben. Wenn Sie bereits ein Einmalkennwort beantragt und erhalten haben, nutzen Sie die Funktion „Portalkonto aktivieren“.
Um ein Einmalkennwort zu erhalten und sich im Mitgliederportal anmelden zu können, müssen Sie ein „Portalkonto beantragen“. Zur Identifizierung werden bei der Antragstellung Ihr Geburtsdatum und Ihre EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer, zu finden auf Ihren Fortbildungsetiketten) abgefragt. Nach Abschluss der Schritte erhalten Sie im Anschluss Ihr Einmalkennwort auf dem Postweg an Ihre Anschrift, die bei uns hinterlegt ist.
Damit haben Sie den ersten Schritt der Registrierung geschafft.

 

 

Ihr zweiter Schritt für die Nutzung Ihres digitalen Mitgliederbereichs mithilfe der Funktion „Portalkonto aktivieren“:

 

Sie sind über den Button „Portalkonto aktivieren“ zu dieser Seite gelangt. Diese Funktion nutzen Sie, wenn Sie Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen sind, einen Zugang zu dem neuen Portal der ÄKN erhalten möchten und bereits ein Einmalkennwort beantragt und per Post erhalten haben. Liegt Ihnen noch kein Einmalkennwort vor, wählen Sie bitte die Funktion „Portalkonto beantragen“.

Nur wenn Ihnen das Einmalkennwort bereits vorliegt, wählen Sie die Funktion „Portalkonto aktivieren“ aus und können Ihre Registrierung für das neue Mitgliederportal abschließen. Zur Aktivierung Ihres Portalkontos geben Sie das zuvor erhaltene Einmalkennwort sowie Ihre E-Mail-Adresse an und erstellen dann an dieser Stelle ein neues Kennwort. Die Aktivierung schließt mit der Angabe Ihres Geburtsdatums ab. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, können Sie sich auf der Startseite mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem neuen persönlichen Kennwort anmelden. Nach der ersten Anmeldung stimmen Sie bitte einmalig den Nutzungsbedingungen zu, andernfalls ist das Portal für Sie nicht nutzbar.

 

 

Antrag auf Ermächtigung bestätigen mithilfe der Funktion „Neuen Zugang als Geschäftsführer freischalten“:

 

Sie wurden im Rahmen eines Ermächtigungsantrags als Geschäftsführer einer Weiterbildungsstätte eingetragen und um die Bestätigung eines Antrags, mithilfe eines übermittelten Freischaltcodes, gebeten. Hierfür müssen Sie einen „Neuen Zugang als Geschäftsführer freischalten“. Für diesen Zugang müssen Sie Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse, welche bei dem Ermächtigungsantrag angegeben wurde, eintragen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie ebenfalls Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen sein, so kann die hier gewählte E-Mail-Adresse nicht für den regulären Portalzugang wiederverwendet werden.